Gutachtenarten und Leistungen 

Schätzungen von Immobilienmaklern zielen oft weit am realen Marktwert vorbei. Eine gesetzeskonforme und sachverständige Gutachtenerstellung bringt Ihnen deshalb eine verlässliche Immobilienbewertung.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung sind unsere Gutachten und Bewertungen offiziell anerkannt und daher auch vor Gericht zugelassen.

Im Folgenden finden Sie die spezifischen Leistungen die wir für Sie erbringen können.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren, nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definierten Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks. Es beurteilt also die Immobilie vollumfänglich nach bestimmten Wertkriterien, auf objektiver Basis und normierten Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren).

Wenngleich die Form des Gutachtens nicht näher definiert ist, hat es in Deutschland eine prozessrechtliche Bedeutung, sofern es von einem zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde. Vor diesem Hintergrund ist ein Verkehrswertgutachten dann zwingend erforderlich, wenn die Beurteilung bzw. der Wert der Immobilie oder des Grundstücks Gegenstand für ein gerichtliches Verfahren ist.

Im privaten Bereich wird ein Verkehrswertgutachten unter anderem bei Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren benötigt. Zudem kann es für steuerliche Zwecke erforderlich sein. Bei Zwangsversteigerung wird der Wert der Immobilien ebenfalls mit Verkehrswertgutachten festgestellt.  Im geschäftlichen Bereich benötigt man ein Verkehrswertgutachten für die Feststellung und Aufteilung des Betriebsvermögens oder zur Bilanzierung.

Gutachterliche Stellungnahmen (Kurzgutachten)

Je nach Zweck des Gutachtens kann es für Sie ausreichend sein, die Möglichkeiten einer gutachterlichen Stellungnahme zu nutzen. Als Anlässe bieten sich u.a. der private Immobilienkauf oder -verkauf, steuerfreie Schenkungen, innerfamiliäre Nachlassplanungen, außergerichtliche Wertausgleiche an.

Eine gutachterliche Stellungnahme weist den betragsmäßig gleichen Immobilienwert wie das Vollgutachten aus. Die Immobilienbeschreibung und die Wertableitung sind allerdings deutliche weniger umfangreich beschrieben, was zu einer Zeit- und Kostenersparnis führt.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, ob in Ihrem Fall eine Stellungnahme oder ein Gutachten besser geeignet ist.

Mietwertgutachten

Wenn kein qualifizierter Mietpreis-Spiegel vorliegt, sollte der Mietpreis über ein Mietwertgutachten ermittelt werden. Ein qualifizierter Mietpreis-Spiegel liegt leider nicht für alle Kreise, Städte und Gemeinden vor.

Unter einem Mietwertgutachten versteht man die mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Mietwertes – ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete, objektiver Wohnwert – einer Wohnung, eines Wohngebäudes oder eines Gewerberaumes unter Berücksichtigung der für den Mietwert relevanten Eigenschaften. Für die Feststellung des Mietwertes ist eine Ortsbesichtigung zwingende Voraussetzung.

Sofern Sie eine Auseinandersetzung über die Miethöhe haben, sich in Mietpreisverhandlungen befinden oder in einem Scheidungsverfahren den Mietwert, Wohnwert oder Nutzwertentschädigung benötigen, stehen wir mit unserer Expertise gerne zur Verfügung.

Mietwertgutachten
Mietwertgutachten

Ankaufsberatung

Bei Ankauf von Grundstücken und Immobilien kann Ihnen nur eine sachverständige Begleitung bei der Begehung der Immobilie eindeutige Klarheit über den Gebäudezustand geben. Sichtbare Schäden und Mängel können nur bei einem Ortstermin erkannt werden. Die beim Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse dienen dann zu einer angemessenen Preisfindung.

Auch wenn sich die Parteien bereits über den Kaufpreis einig sind, sollten Sie sich vor dem Abschluss des Kaufvertrages unbedingt Klarheit über den tatsächlichen Zustand der Immobilie, der grundbuchlichen, planungs- und bauaufsichtsrechtlichen Situation verschaffen.

Unsere erfahrenen Sachverständigen unterstützen Sie dabei gern.

Wohnimmobilie
Verkaufsberatung Ihrer Immobilie

Verkaufsberatung

Im Vorfeld des Verkaufs einer Immobilie tauchen viele Fragen für den Verkäufer auf. Möchten Sie Ihr Heim in sympathische Hände übergeben, die es in Ehren halten, die Immobilie bestmöglich veräußern oder möchten Sie vielleicht die Immobilien nach dem Verkauf weiterhin bewohnen und den Verkaufserlös anderweitig zu nutzen. Welcher Verkaufspreis ist angemessen?  Benötigen Sie einen Makler und welcher der vielen ist integer und verlässlich? Bei Immobilien mit Erweiterungsmöglichkeiten, Baugrundstücken, Gewerbeimmobilien und Sanierungsobjekten ist es besonders wichtig das mögliche Potenzial der Immobilie zu erkennen und die passende Verkaufsstrategie zu wählen.

Bei der Beantwortung all dieser Fragen unterstützen wir Sie gern mit Gutachten, Verkaufspreiseinschätzungen, Analyse von alternativen Nutzungsmöglichkeiten, Beratungsleistungen im Hinblick auf eine Verkaufsstrategie, ggf. Maklerauswahl und Vertretung ihrer Interessen im Verkaufsprozess.

Portfolioanalyse & Bewertung

Nutzen Sie Ihre Immobilien gewinnbringend? Lohnt sich ein An- oder Verkauf? Gib es Optimierungspotenzial im Bestand? Sind bauliche, standortspezifische oder strategische Risiken vorhanden? Möchten Sie Ihren Immobilienbestand auf den Wechsel in die nächste Generation vorbereiten?

Zu Beginn unserer Immobilienportfolio-Analyse steht die klassische Bestandsaufnahme mit einer einheitlichen Bewertung auf Einzelobjektbasis und Ableitung von vergleichbaren Kennzahlen für Objektrendite, Bewirtschaftungskosten, Steuer- und Abschreibungssituation. Diese Bewertung ermöglicht Ihnen einen klaren und transparenten Überblick über Ihr gesamtes Objekt-Vermögen zu verschaffen. Daraus lassen sich anschließend klare Empfehlungen zu nachhaltigen Verbesserungen im Portfoliomanagement ableiten, die die aktuellen Marktentwicklungen am jeweiligen Standort berücksichtigen und somit Ihre Rendite steigern.

Beleihungswertgutachten gem. § 16 PfandBG

Der Beleihungswert ist der Wert, der einem Beleihungsgegenstand durch einen Kreditgeber als Kreditsicherheit zugemessen wird. Durch ihn wird primär die Höhe des Kredits nach oben begrenzt.

Der Beleihungswert von Immobilien ist als Zeitraum bezogener Sicherheiten-Wert unabhängig vom Konjunkturverlauf. In der Regel liegt der Beleihungswert unterhalb des Marktwerts (Verkehrswert). Liegt der notarielle Kaufpreis unter dem ermittelten Beleihungswert, so ist der Kaufpreis gleich Beleihungswert (Niederstwertprinzip).

Üblicherweise erfolgt die Festsetzung des Beleihungswerts im Rahmen des Kreditvergabe- oder Kredit-Entscheidungsprozesses durch das jeweilige Kreditinstitut. Dennoch erstellen wir für Sie gern ein Beleihungswertgutachten auf Basis der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Beratung

Gerne begleiten wir Sie auch beratend bei der Projektbeurteilungen von Grundstücksentwicklungen und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Entscheidungsszenarien auf. Wir arbeiten in den diversen Fachbereichen mit regionalen und überregionalen Spezialisten zusammen und bündeln für Sie die Ergebnisse in unserer Expertise.

Rufen Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Rufen Sie uns an:
06173–996 871
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