Beleihungswertgutachten gem. § 16 PfandBG
Der Beleihungswert ist der Wert, der einem Beleihungsgegenstand durch einen Kreditgeber als Kreditsicherheit zugemessen wird. Durch ein Beleihungswertgutachten wird primär die Höhe des Kredits nach oben begrenzt.
Der Beleihungswert von Immobilien ist als Zeitraum bezogener Sicherheiten-Wert unabhängig vom Konjunkturverlauf. In der Regel liegt der Beleihungswert unterhalb des Marktwerts (Verkehrswert). Liegt der notarielle Kaufpreis unter dem ermittelten Beleihungswert, so ist der Kaufpreis gleich Beleihungswert (Niederstwertprinzip).
Das Beleihungswertgutachten im Rahmen der Kreditvergabe
Üblicherweise erfolgt die Festsetzung des Beleihungswerts im Rahmen des Kreditvergabe- oder Kredit-Entscheidungsprozesses durch das jeweilige Kreditinstitut. Dennoch erstellen wir für Sie gern ein Beleihungswertgutachten auf Basis der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).
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Referenzen
Finden Sie hier einen Auszug an Gutachten und Beratungsprojekten die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben.
Gutachtenarten und Leistungen
Eine gesetzeskonforme und sachverständige Gutachtenerstellung bringt Ihnen eine verlässliche Immobilienbewertung.