Beleihungswertgutachten gem. § 16 PfandBG

Der Beleihungswert ist der Wert, der einem Beleihungsgegenstand durch einen Kreditgeber als Kreditsicherheit zugemessen wird. Durch ein Beleihungswertgutachten wird primär die Höhe des Kredits nach oben begrenzt.

Der Beleihungswert von Immobilien ist als Zeitraum bezogener Sicherheiten-Wert unabhängig vom Konjunkturverlauf. In der Regel liegt der Beleihungswert unterhalb des Marktwerts (Verkehrswert). Liegt der notarielle Kaufpreis unter dem ermittelten Beleihungswert, so ist der Kaufpreis gleich Beleihungswert (Niederstwertprinzip).

Das Beleihungswertgutachten im Rahmen der Kreditvergabe

Üblicherweise erfolgt die Festsetzung des Beleihungswerts im Rahmen des Kreditvergabe- oder Kredit-Entscheidungsprozesses durch das jeweilige Kreditinstitut. Dennoch erstellen wir für Sie gern ein Beleihungswertgutachten auf Basis der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Beleihungswertgutachten

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Referenzen

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