Kurzgutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
Je nach Zweck des Gutachtens kann es für Sie ausreichend sein, die Möglichkeiten ein Kurzgutachten, bzw. eine gutachterliche Stellungnahme zu nutzen.
Als Anlässe bieten sich u.a. der private Immobilienkauf oder -verkauf, steuerfreie Schenkungen, innerfamiliäre Nachlassplanungen, außergerichtliche Wertausgleiche an.
Kosteneinsparung durch Kurzgutachten
Eine gutachterliche Stellungnahme weist den betragsmäßig gleichen Immobilienwert wie das Vollgutachten aus. Die Immobilienbeschreibung und die Wertableitung sind allerdings deutliche weniger umfangreich beschrieben, was zu einer Zeit- und Kostenersparnis führt. Ein Kurzgutachten, bzw. eine gutachterliche Stellungnahme wird nicht zwingend von allen Ämtern anerkannt.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, ob in Ihrem Fall eine Stellungnahme oder ein Vollgutachten besser geeignet ist.
Rufen Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Referenzen
Finden Sie hier einen Auszug an Gutachten und Beratungsprojekten die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben.
Gutachtenarten und Leistungen
Eine gesetzeskonforme und sachverständige Gutachtenerstellung bringt Ihnen eine verlässliche Immobilienbewertung.