Mietwertgutachten
Wenn kein qualifizierter Mietpreis-Spiegel vorliegt, sollte der Mietpreis über ein Mietwertgutachten ermittelt werden.
Ein qualifizierter Mietpreis-Spiegel liegt leider nicht für alle Kreise, Städte und Gemeinden vor.
Unter einem Mietwertgutachten versteht man die mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Mietwertes – ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete, objektiver Wohnwert – einer Wohnung, eines Wohngebäudes oder eines Gewerberaumes unter Berücksichtigung der für den Mietwert relevanten Eigenschaften. Für die Feststellung des Mietwertes ist eine Ortsbesichtigung zwingende Voraussetzung.
Mietwertgutachten für unterschiedliche Anlässe
Sofern Sie eine Auseinandersetzung über die Miethöhe haben, sich in Mietpreisverhandlungen befinden oder in einem Scheidungsverfahren den Mietwert, Wohnwert oder Nutzwertentschädigung benötigen, stehen wir mit unserer Expertise gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Referenzen
Finden Sie hier einen Auszug an Gutachten und Beratungsprojekten die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben.
Gutachtenarten und Leistungen
Eine gesetzeskonforme und sachverständige Gutachtenerstellung bringt Ihnen eine verlässliche Immobilienbewertung.